Leadership Architecture

Gestaltungsmacht

EN: Authority to shape organisational conditions

Die Befugnis und der tatsächliche Handlungsspielraum, organisationale Regeln, Ziele, Ressourcen oder Entscheidungsrechte zu verändern.

Gestaltungsmacht betrifft nicht nur die Entscheidung innerhalb einer bestehenden Regel, sondern die Möglichkeit, diese Regel selbst zu verändern. Mitarbeitende, Führungskräfte und Geschäftsleitungen verfügen dabei über unterschiedliche Handlungsspielräume.

Eine Führungskraft kann Verantwortung übertragen wollen und dennoch durch verbindliche Freigaben oder widersprüchliche Leistungsziele begrenzt sein. Dann muss geklärt werden, wer diese Bedingungen verändern darf und wer die Folgen mitträgt. Persönliche Entwicklung allein ersetzt fehlende Entscheidungsrechte nicht.